Begleiteter Umgang gehört als antragsgebundenes Angebot zum Maßnahmenkatalog der Berliner Jugendämter im Bereich der ambulanten Jugendhilfen bzw. Hilfen zur Erziehung.
In der Regel wird Begleiteter Umgang von den Eltern beim Jugendamt beantragt, teilweise auf Anregung eines Familiengerichtes. Vom Jugendamt wird ein geeigneter Träger der freien Jugendhilfe beauftragt, wobei ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern besteht. Es wird eine Hilfekonferenz terminiert, in der die Eltern, die Mitarbeiter*innen des freien Trägers und die Sozialarbeiter*in des Jugendamtes gemeinsam die Ziele formulieren. Die Hilfe selbst wird i.d.R. in den Räumen des Trägers umgesetzt. Weitere Details zum Ablauf eines Begleiteten Umgangs unterliegen den trägerinternen Regularien und sind mit dem Träger abzusprechen.
Die freien Träger weisen im Rahmen von Qualititätsdialogen ihre Berechtigung zur Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen nach und erneuern diese fortlaufend in bestimmten zeitlichen Abständen.
Rahmenvertrag mit dem Berliner Senat
Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug):
http://www.berlin.de/sen/jugend/rechtsvorschriften/brvj.html
Anlage D.3 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom 15.12.2006:
https://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/rechtsvorschriften/brvj/brvjug anlage d3.pdf?start&ts=1406210732&file=brvjug anlage d3.pdf