Folgende Berliner Amtsgerichte sind zuständig, wenn es um Antragstellungen in Familiensachen geht bzw. um entsprechende richterliche Entscheidungen:
Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen und Beschlüsse zu richterlichen Entscheidungen bezüglich
- der Regelung der Elterlichen Sorge nach Trennung / Scheidung
- zur Regelung des Lebensmittelpunktes von Kindern
- zur Regelung des Umgangs.
Im Folgenden sind lediglich einige Beispiele zu derartigen Entscheidungen aufgeführt.
Lebensmittelpunkt nach Trennung / Scheidung
Während in der BRD derzeit noch das Lebensmittelpunktmodell für das Kind bevorzugt wird, besteht beispielsweise in anderen europäischen Ländern die Gesetzgebung des „Two-homes“ – Modells. Letzteres ist natürlich angepasst an die Bedürfnislage des Kindes, insbesondere alters- und entwicklungsbezogen.
Regelung des Umgangs nach Trennung / Scheidung
Anordnung von Begleitetem Umgang und Umgangspflegschaft bei einem 2006 geborenen Kind (Leitsatz)
Oberlandesgericht Düsseldorf – 4. Familiensenat – Beschluss vom 25.10.2010 – II-4 UF 252/09